Karate-Centrum-Freiburg e.V.
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Email: karate-centrum-freiburg@gmx.de
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Dr. Franziska Thinnes-Elker
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VR-Nr. 1150
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen der Vereinsverwaltung von unseren Mitgliedern erhalten. Relevante personenbezogene Daten sind insbesondere Personalien (Name, Adresse) und andere Kontaktdaten (z.B. Telefonnummern, E-Mail-Adressen), Geburtstag, Beruf, Referenz- bzw. Mitgliedsnummer, Eintrittsdatum, Bankverbindung, Fotos, Videos. Darüber hinaus können dies weitere Daten sein, die der Verein zu Erfüllung seiner gesetzlichen oder satzungsmäßigen Pflichten benötigt oder die für die ordnungsgemäße Vereinsverwaltung notwendig oder zweckmäßig sind.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für
1. die Durchführung der Mitgliedschaft, z.B. Einladung zu Versammlungen, Beitragseinzug, Organisation des Vereinslebens (Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO).
2. zur Erfüllung rechtlicher Pflichten des Vereins (Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO).
3. Ferner werden personenbezogene Daten zur Teilnahme an Wettkämpfen und Veranstaltungen an den jeweiligen Veranstalter weitergeleitet. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen einschließlich der Berichterstattung hierüber auf der Internetseite des Vereins, in Auftritten des Vereins in Sozialen Medien, auf den Internetseiten von Sponsoren, sowie auf Seiten der Fachverbände veröffentlicht und an lokale, regionale und überregionale Printmedien übermittelt. Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet oder in lokalen, regionalen oder überregionalen Printmedien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). Das berechtigte Interesse des Vereins besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichtserstattung über die Aktivitäten des Vereins. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich von Bildern der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung über sportliche Ereignisse des Vereins veröffentlicht.
4. Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung nach Nr. 1. bis 3 erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung des Mitglieds (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO).
Innerhalb des Vereins erhalten diejenigen Personen Zugriff auf die Mitgliedsdaten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten des Vereins benötigen. Das sind hauptsächlich die Mitglieder des Vereinsvorstands und der Trainer. Auch von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesen Zwecken Daten erhalten. Derzeit leiten wir die Mitgliederdaten (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, Bankverbindung) an die Versicherung des Vereins, die ARAG Versicherung, die Sparkasse Freiburg, die Volksbank und das Sportreferat der Stadt Freiburg im Breisgau (nur Geburtsdatum) weiter. Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die das Vereinsmitglied uns seine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt hat.
Wir verarbeiten und speichern die personenbezogenen Daten eines Mitglieds, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Dabei ist zu beachten, dass eine Mitgliedschaft ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist.
Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken:
· Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, z.B. nach der Abgabenordnung (AO). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zu zehn Jahre.
· Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.
Bestimmte Datenkategorien werden zum Zweck der Vereinschronik im Vereinsarchiv gespeichert. Hierbei handelt es sich um die Kategorien Vorname, Nachname, Zugehörigkeit zu einer Mannschaft, besondere sportliche Erfolge oder Ereignisse, an denen die betroffene Person mitgewirkt hat. Der Speicherung liegt ein berechtigtes Interesse des Vereins an der zeitgeschichtlichen Dokumentation von sportlichen Ereignissen und Erfolgen und der jeweiligen Zusammensetzung der Mannschaften zugrunde.
Eine Datenübermittlung an Stellen in Staaten außerhalb der Europäischen Union (sogenannte Drittstaaten) findet statt, soweit es zur Durchführung der Mitgliedschaft erforderlich ist, es gesetzlich vorgeschrieben ist oder das Vereinsmitglied uns sein Einwilligung erteilt hat.
Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), auf Löschung (Art. 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG).
Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten kann ein Mitglied jederzeit uns gegenüber widerrufen. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der Datenschutzgrundverordnung, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Der Widerruf wirkt jedoch nur für die Zukunft. Verarbeitungen die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.
Im Rahmen der Mitgliedschaft muss das Vereinsmitglied diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme des Mitglieds, die Durchführung der Mitgliedschaft, der Vereinsaktivitäten und der Erfüllung der damit verbundenen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel nicht in der Lage sein, die Mitgliedschaft zu begründen oder diese durchzuführen.
Freiburg, den 02.08.2018